Crémant

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sehr beliebt - nur noch wenige Flaschen da

Crémant

Als Crémant werden in der Europäischen Union Schaumweine in Abgrenzung zum Champagner und zum Sekt bezeichnet. Die Bezeichnung ist seit dem 1. September 1994 gültig und bezeichnet moussierende Getränke mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung, die außerhalb der Champagne nach dem Verfahren der Flaschengärung (französisch méthode champenoise) hergestellt werden.

Vor diesem Zeitpunkt wurde unter Crémant ein Champagner verstanden, der statt der üblichen 6 bar Überdruck nur die gesetzliche Mindestforderung von 3,5 bar erfüllte. Da der Begriff Crémant nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zunehmend Winzer außerhalb der Champagne. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde der Besitzstand ab dem 4. Juli 1975 aufgegeben und in der Champagne auf den Ausdruck Crémant verzichtet. In der EG-VO Nr. 2332/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt. Eine neue Bezeichnung für den Champagner mit halbiertem Druck gibt es bisher noch nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Cr%C3%A9mant